Startseite Stipendien Richtlinien

Richtlinien für die Stipendien der Stiftung Industrieforschung

1. Grundlagen eines Stipendiums für eine Masterarbeit oder Diplomarbeit

Die Stiftung Industrieforschung vergibt jährlich bis zu 25 Stipendien an besonders qualifizierte Studierende, die an einer deutschen Hochschule (Universität oder Fachhochschule) eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Master- oder Diplomarbeit anfertigen wollen. Mit ihren Stipendien will die Stiftung Industrieforschung die wissenschaftliche Qualifikation der Stipendiatinnen und Stipendiaten fördern und zugleich die Orientierung der Forschungsinstitute, an denen die Arbeiten entstehen, auf zentrale Forschungsfragen des industriellen Mittelstandes stärken. Dabei muss der potentielle Nutzen aus den geförderten Arbeiten unternehmensübergreifend sein; einzelfirmenbezogene Arbeiten werden nicht gefördert. Mit ihren Fördermitteln will die Stiftung Industrieforschung zudem erreichen, dass sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten voll auf die Erstellung ihrer Diplom- bzw. Masterarbeit konzentrieren können.

Stipendien der Stiftung Industrieforschung sind personenbezogene Förderungen. Sie können daher nicht auf andere Personen übertragen werden.

2. Ausstattung der Stipendien

Die Stipendien sind mit monatlich 500,- Euro dotiert und haben eine Laufzeit von sechs Monaten. Eine Verlängerung der Förderung ist nicht möglich.

3. Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber

Die Stipendienförderung der Stiftung Industrieforschung zielt auf Studierende betriebswirtschaftlicher oder technisch-naturwissenschaftlicher Studiengänge, die im Verlauf ihres Studiums besonders gute Leistungen erbracht haben und die in ihrer anstehenden Master- bzw. Diplomarbeit wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisorientiert arbeiten wollen.

Von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • Bacherlorarbeiten,
  • Arbeiten aus dem Bereich der Grundlagenforschung, die keinen Bezug zu einer späteren industriellen Anwendung haben,
  • unternehmensspezifische Arbeiten, die einem einzelnen Unternehmen oder einem sehr eng begrenzten Kreis von Unternehmen exklusiv zugute kommen.

Die Ergebnisse der von der Stiftung geförderten Master- bzw. Diplomarbeiten müssen veröffentlicht werden.

Die Stiftung behält sich einen Abbruch der Förderung vor, wenn die grundlegenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind bzw. nicht ernsthaft an der Master- bzw. Diplomarbeit gearbeitet wird.

Änderungen der persönlichen Verhältnisse müssen – soweit sie das Stipendium betreffen – der Stiftung mitgeteilt werden.

4. Die Bewerbung

Anträge auf Stipendienförderung können ausschließlich von den Hochschullehrern bzw. Hochschullehrerinnen gestellt werden, die die jeweiligen Master- / Diplomarbeiten betreuen. Die Antragstellung erfolgt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Im Rahmen der laufenden Runde können Bewerbungen bis zum 30. September 2010, 18:00 Uhr eingereicht werden.

Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus:

  • Lebenslauf des/der Studierenden mit Foto
  • Abiturzeugnis, Nachweis über Studienleistungen und ggf. Praktika
  • kurzes inhaltliches Konzept der geplanten Master- bzw. Diplomarbeit mit einer Aussage darüber, in welcher Weise durch diese Arbeit die Orientierung des Instituts auf zentrale Forschungsfragen des industriellen Mittelstandes gestärkt wird
  • aussagefähiges Gutachten des wissenschaftlichen Betreuers und eines zweiten Hochschullehrers zur Person des Stipendien-Bewerbers und zur geplanten Arbeit.

5. Begutachtung und Entscheidung

Die Begutachtung vollzieht sich in zwei Stufen: Zunächst werden die eingereichten Bewerbungsunterlagen von Experten aus der Wissenschaft fachlich bewertet.

Anschließend können zur Klärung offener Fragen die Kandidatinnen und Kandidaten zu persönlichen Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

Die Entscheidung fällt in den Sitzungen des Kuratoriums der Stiftung Industrieforschung. Die nächste Sitzung findet am 22. November 2010 statt.

Frühestmöglicher Starttermin der Stipendien-Förderung ist (rückwirkend) der 1.11.2010. Das Stipendium muss spätestens zum 1. März 2011 beginnen.

6. Weitere Fragen?

Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle Interessenten gern zur Verfügung:

Telefon: 0221/ 9370270
Fax: 0221/ 353807
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

nach oben
Stand: 03.09.2010
Marienburger Str. 24 | 50968 Köln | Tel 0221 - 9370270 | Fax 0221 - 343807 | E-Mail